Zum Inhalt springen

Gründung

Einzelunternehmen gründen in Österreich

Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr

Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Rechtsform für den Start in die Selbstständigkeit in Österreich. Es braucht kein Mindestkapital und keinen Notar – im Regelfall genügt die Gewerbeanmeldung. Der Preis für die Einfachheit ist die unbeschränkte persönliche Haftung und die Pflichtversicherung bei der SVS. Dieser Ratgeber führt durch Anmeldung, Pflichten und die Buchführungsgrenzen (Stand 2026).

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen wird von einer einzelnen natürlichen Person betrieben. Es entsteht nicht durch einen Gesellschaftsvertrag, sondern faktisch mit der Aufnahme der Tätigkeit. Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist das Unternehmen – rechtlich gibt es keine Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen.

Wer die Umsatzgrenzen für die Firmenbuch-Eintragung überschreitet oder freiwillig eine Firma führen möchte, kann als eingetragener Unternehmer (e.U.) ins Firmenbuch eingetragen werden; verpflichtend ist das erst mit der Rechnungslegungspflicht.

Die Gewerbeanmeldung über GISA

Die meisten Tätigkeiten sind gewerberechtlich zu melden. Die Anmeldung erfolgt bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) und wird im GISA – Gewerbeinformationssystem Austria erfasst. Jeder Betrieb erhält eine GISA-Zahl.

Zu unterscheiden sind:

  • Freie Gewerbe: kein Befähigungsnachweis nötig, sofort anmeldbar (z. B. Handel, viele Dienstleistungen, Werbung).
  • Reglementierte Gewerbe: ein Befähigungsnachweis (Ausbildung, Prüfung, Praxis) ist erforderlich (z. B. Baugewerbe, Gastronomie, viele Handwerksberufe).

Die Anmeldung eines freien Gewerbes ist grundsätzlich ohne Bundesgebühr möglich. Neue Selbständige (etwa schriftstellerische, wissenschaftliche oder vortragende Tätigkeiten) brauchen gar keinen Gewerbeschein – für sie gelten eigene Melderegeln bei der SVS.

Kein Mindestkapital – aber volle Haftung

Ein zentraler Unterschied zur GmbH: Das Einzelunternehmen braucht kein Stammkapital. Man kann mit null Euro Eigenkapital starten.

Die Kehrseite ist die unbeschränkte Haftung: Für betriebliche Schulden haftet die Unternehmerin oder der Unternehmer mit dem gesamten Privatvermögen. Bei hohen Haftungsrisiken ist deshalb eine Kapitalgesellschaft zu überlegen – dazu hilft der Vergleich im Beitrag zur GmbH-Gründung.

Sozialversicherung: Pflicht bei der SVS

Mit der Gewerbeanmeldung entsteht die Pflichtversicherung nach dem GSVG bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Die Beiträge (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie Selbständigenvorsorge) bemessen sich am Gewinn laut Einkommensteuerbescheid.

In den ersten Jahren rechnet die SVS vorläufig auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage und stellt nach dem endgültigen Bescheid nach. Details und eine Schätzung liefert der Beitrag zu den SVS-Beiträgen sowie der SVS-Beitragsrechner.

Steuern und Buchführung

Der Gewinn des Einzelunternehmens wird mit Einkommensteuer erfasst – progressiv nach dem Tarif von 0 bis 55 Prozent. Eine erste Orientierung gibt der Einkommensteuer-Rechner.

Bei der Gewinnermittlung ist die Umsatzhöhe entscheidend:

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR): zulässig, solange der Umsatz unter der Grenze der Rechnungslegungspflicht bleibt. Sie ist die einfache Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben.
  • Rechnungslegungspflicht (Bilanzierung nach § 189 UGB): Sie greift, wenn der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 700.000 Euro übersteigt (Wirkung ab dem übernächsten Jahr) oder in einem Jahr 1.000.000 Euro überschritten wird (Wirkung im Folgejahr). Dann ist doppelte Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu führen.

Bis zu diesen Grenzen bleibt die schlanke EAR erhalten. Für die laufende Rechnungsstellung an Kunden ohne UID kann die Honorarnote-Vorlage dienen.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Einzelunternehmen Startkapital? Nein. Anders als bei der GmbH ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Der Start ist ohne Eigenkapital möglich – dafür haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Ab welchem Umsatz muss ich bilanzieren? Die Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB greift ab 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder ab 1.000.000 Euro in einem einzelnen Jahr. Darunter genügt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Muss ich mich sozialversichern? Ja. Mit der Gewerbeanmeldung entsteht die Pflichtversicherung nach dem GSVG bei der SVS. Die Beiträge richten sich nach dem Gewinn und werden anfangs vorläufig festgesetzt.


Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen nach dem Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Gewerberecht, Sozialversicherung und Steuer ziehen Sie fachkundige Beratung bei.


Quellen: GewO 1994 · § 189 UGB · GSVG · WKO · USP

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.