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Gründung

Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo)

Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr

Seit 1. Jänner 2024 gibt es in Österreich eine neue Rechtsform: die Flexible Kapitalgesellschaft, kurz FlexCo (gesetzlich FlexKapG). Sie schließt die Lücke zwischen der klassischen GmbH und der Aktiengesellschaft und richtet sich besonders an Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen. Herzstück sind die Unternehmenswert-Anteile für die Mitarbeiterbeteiligung. Dieser Ratgeber erklärt Aufbau und Vorteile (Stand 2026).

Was die FlexCo ist

Die FlexCo ist ein Hybrid: In vielen Punkten folgt sie dem GmbH-Recht, übernimmt aber flexiblere Elemente aus dem Aktienrecht. Das Ziel des Gesetzgebers war eine moderne, international anschlussfähige Kapitalgesellschaft, die insbesondere Beteiligungsmodelle und Finanzierungsrunden erleichtert. Wo das FlexKapG keine Sonderregel trifft, gilt subsidiär das GmbH-Recht.

Kapital wie bei der GmbH

Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro, davon mindestens 5.000 Euro bar – analog zur GmbH nach dem GesRÄG 2023. Auch bei der laufenden Besteuerung gelten die Regeln für Kapitalgesellschaften: Körperschaftsteuer und Mindestkörperschaftsteuer wie bei der GmbH. Die FlexCo ist also kapitalseitig keine höhere Hürde als eine gewöhnliche GmbH.

Unternehmenswert-Anteile: das Kernstück

Die auffälligste Neuerung sind die Unternehmenswert-Anteile (UWA). Damit lassen sich Mitarbeitende am Unternehmen beteiligen, ohne die Komplexität klassischer Geschäftsanteile:

  • UWA dürfen bis zu 25 Prozent des Stammkapitals ausmachen.
  • Inhaberinnen und Inhaber von UWA haben ein Gewinn- und Liquidationserlösrecht, aber nur eingeschränkte Mitverwaltungsrechte (kein volles Stimmrecht).
  • Die Übertragung ist erleichtert – ein Notariatsakt ist dafür nicht in jedem Fall nötig.

Für Start-ups, die Talente über Anteile statt über hohe Gehälter binden wollen, ist das ein zentrales Werkzeug. Flankierend wurde eine steuerliche Begünstigung für die Mitarbeiterbeteiligung geschaffen, die die Besteuerung tendenziell auf den tatsächlichen Veräußerungszeitpunkt verschiebt.

Erleichterungen bei Formalitäten

Die FlexCo bringt mehrere praktische Vereinfachungen:

  • Anteilsübertragung: Für die Übertragung von Geschäftsanteilen (und UWA) sind unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen gegenüber dem strengen Notariatsakt-Erfordernis der GmbH vorgesehen; eine Errichtung durch Notar oder Rechtsanwalt kann genügen.
  • Beschlussfassung: Flexiblere Möglichkeiten für Umlaufbeschlüsse und Willensbildung.
  • Eigene Anteile und bedingtes Kapital: Instrumente aus der AG-Welt, die Finanzierungsrunden erleichtern.

Für wen sich die FlexCo eignet

Die Rechtsform ist auf Start-ups, Gründungsteams und Unternehmen mit Beteiligungsprogrammen zugeschnitten. Wer Mitarbeitende beteiligen, mehrere Finanzierungsrunden planen oder international Investorinnen ansprechen möchte, findet in der FlexCo passende Werkzeuge. Für ein klassisches, kapitalgesellschaftlich einfaches Kleinunternehmen bleibt die gewöhnliche GmbH oft ausreichend. Weil die FlexCo jung ist und viele Detailfragen im Einzelfall zu klären sind, empfiehlt sich eine frühe Abstimmung mit rechtlicher und steuerlicher Beratung.

Häufige Fragen

Wie viel Kapital braucht eine FlexCo? Wie bei der GmbH: 10.000 Euro Mindeststammkapital, davon mindestens 5.000 Euro bar. Auch die laufende Besteuerung entspricht jener der Kapitalgesellschaften.

Was sind Unternehmenswert-Anteile? Eine eigene Anteilsklasse für die Mitarbeiterbeteiligung. Sie dürfen bis zu 25 Prozent des Stammkapitals ausmachen, gewähren Gewinn- und Liquidationsrechte, aber nur eingeschränkte Mitverwaltungsrechte.

Worin unterscheidet sich die FlexCo von der GmbH? Sie ist ein Hybrid aus GmbH und AG mit flexibleren Beteiligungs- und Beschlussmöglichkeiten, den Unternehmenswert-Anteilen und Erleichterungen bei der Anteilsübertragung.


Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen nach dem Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Gründung und Beteiligungsmodellen ziehen Sie rechtliche und steuerliche Beratung sowie einen Notar bei.


Quellen: FlexKapGG · GmbHG · USP · WKO · BMJ

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.