Rechner
Abschreibungsrechner (AfA)
Berechnen Sie die Absetzung für Abnutzung linear oder degressiv und sehen Sie die jährlichen AfA-Beträge in einer Tabelle. Für kleine Anschaffungen wird die GWG-Sofortabschreibung berücksichtigt.
GWG-Sofortabschreibung: Anschaffungskosten bis 1.000 € netto können sofort zur Gänze abgesetzt werden. Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.
AfA-Verlauf
| Jahr | AfA | Restbuchwert |
|---|
So funktioniert die Berechnung
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei der linearen AfA wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben; bei der degressiven AfA jedes Jahr ein fixer Prozentsatz (in Österreich höchstens 30 %) vom Restbuchwert.
| Rechenweg | Formel |
|---|---|
| Lineare AfA (pro Jahr) | Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer |
| Degressive AfA (pro Jahr) | Restbuchwert × Satz (max. 30 %) |
| GWG-Sofortabschreibung | bis 1.000 € netto: 100 % im 1. Jahr |
Liegen die Anschaffungskosten bis zur GWG-Grenze von 1.000 Euro (netto), gilt das Wirtschaftsgut als geringwertig und darf sofort zur Gänze abgesetzt werden — eine Verteilung über die Nutzungsdauer ist dann nicht nötig.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die lineare AfA?
Bei der linearen Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilen Sie die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer: jährliche AfA = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer in Jahren. Beispiel: 12.000 € Anschaffungskosten, 5 Jahre Nutzungsdauer → 2.400 € AfA pro Jahr.
Was ist die degressive AfA?
Bei der degressiven AfA wird jedes Jahr ein fixer Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben — in Österreich höchstens 30 %. Die Beträge sind zu Beginn hoch und werden Jahr für Jahr kleiner. Ein Wechsel von degressiv auf linear ist möglich.
Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)?
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 1.000 Euro (netto, wenn Vorsteuerabzug zusteht) dürfen sofort im Jahr der Anschaffung zur Gänze abgesetzt werden — statt über die Nutzungsdauer verteilt. Man spricht von der GWG-Sofortabschreibung.
Ist die GWG-Grenze netto oder brutto?
Steht ein Vorsteuerabzug zu (Regelfall beim vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen), sind die 1.000 Euro als Nettobetrag zu verstehen, also ohne Umsatzsteuer. Ohne Vorsteuerabzug ist der Bruttobetrag maßgeblich.
Quellen: § 7 EStG (AfA, lineare/degressive Abschreibung), § 13 EStG (geringwertige Wirtschaftsgüter, Grenze 1.000 € netto), USP/BMF. Nachzulesen bei usp.gv.at / bmf.gv.at / ris.bka.gv.at.