Rechner
Gewinnfreibetrag-Rechner (Österreich)
Berechnen Sie den Gewinnfreibetrag für Ihr Einzelunternehmen oder Ihre Personengesellschaft: den automatischen Grundfreibetrag (15 %) und den investitionsbedingten Teil nach den Gewinnstufen — samt geschätzter Steuerersparnis.
Rechtsgrundlage: § 10 EStG. Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.
So funktioniert die Berechnung
Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Teilen. Der Grundfreibetrag steht jeder natürlichen Person mit betrieblichen Einkünften automatisch zu — ohne Investition: 15 % des Gewinns bis 33.000 €, also höchstens 4.950 €. Für Gewinnteile darüber gibt es den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Er setzt begünstigte Investitionen im selben Jahr voraus und ist mit deren Höhe gedeckelt.
| Gewinnstufe | Freibetrags-Satz | maximaler Teil |
|---|---|---|
| bis 33.000 € | 15 % (Grundfreibetrag, ohne Investition) | 4.950 € |
| 33.000 – 178.000 € | 13 % | 18.850 € |
| 178.000 – 353.000 € | 7 % | 12.250 € |
| 353.000 – 583.000 € | 4,5 % | 10.350 € |
| über 583.000 € | 0 % | — |
In Summe ist der Gewinnfreibetrag mit 46.400 € pro Person und Jahr begrenzt. Der Rechner deckelt den investitionsbedingten Teil zusätzlich an den von Ihnen eingegebenen begünstigten Investitionen. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab — deshalb wählen Sie ihn oben grob aus. Welche Investitionen im Einzelfall begünstigt sind und wie sich der Freibetrag auf mehrere Betriebe verteilt, klären Sie am besten mit Ihrer steuerlichen Vertretung oder anhand der Unterlagen von WKO und BMF.
Häufige Fragen
Was ist der Gewinnfreibetrag?
Der Gewinnfreibetrag (GFB) ist ein Steuervorteil für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Freiberufler). Er senkt den steuerpflichtigen Gewinn und besteht aus zwei Teilen: dem Grundfreibetrag (ohne Investition) und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG).
Brauche ich für den Grundfreibetrag eine Investition?
Nein. Der Grundfreibetrag beträgt 15 % des Gewinns bis 33.000 € und wird ohne jede Investition automatisch berücksichtigt — höchstens also 4.950 €. Er steht auch bei der Pauschalierung zu.
Wie funktioniert der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag?
Für Gewinnteile über 33.000 € gibt es einen zusätzlichen Freibetrag, aber nur, wenn Sie im selben Jahr in begünstigte Wirtschaftsgüter investieren. Der Freibetrag ist mit der Höhe dieser Investitionen gedeckelt und nach Gewinnstufen gestaffelt: 13 % (33.000–178.000 €), 7 % (178.000–353.000 €) und 4,5 % (353.000–583.000 €).
Welche Investitionen sind begünstigt?
Begünstigt sind grundsätzlich neue, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren sowie bestimmte Wertpapiere (Wohnbauanleihen und andere in § 14 EStG genannte Papiere). Welche Anschaffung im Einzelfall zählt, klären Sie am besten mit Ihrer steuerlichen Vertretung.
Wie hoch ist der maximale Gewinnfreibetrag?
Der gesamte Gewinnfreibetrag ist mit 46.400 € pro Person und Jahr gedeckelt. Ab einem Gewinn von 583.000 € kommt kein weiterer Freibetrag hinzu.
Quellen: § 10 EStG (Gewinnfreibetrag); WKO, „Der Gewinnfreibetrag“, wko.at/steuern/der-gewinnfreibetrag (Stufen 13 % / 7 % / 4,5 %, Höchstbetrag 46.400 €, geprüft 28.07.2026); BMF, bmf.gv.at. Nachzulesen bei ris.bka.gv.at / wko.at / bmf.gv.at.