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Gründung

GmbH oder FlexCo? Der Vergleich

Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr

Seit 2024 gibt es neben der GmbH die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) als moderne Kapitalgesellschaft. Beide brauchen 10.000 Euro Mindeststammkapital und beschränken die Haftung. Die FlexCo bringt aber Extras: Unternehmenswert-Anteile bis 25 Prozent für Mitarbeiterbeteiligung, einfachere Anteilsübertragung und flexiblere Umlaufbeschlüsse. Dieser Ratgeber vergleicht beide Formen und zeigt, wann welche passt (Stand 2026).

Gemeinsame Basis

Die FlexCo baut rechtlich auf dem GmbH-Recht auf – sie ist eine Art Hybrid zwischen GmbH und AG. Vieles ist deshalb identisch:

  • Mindeststammkapital 10.000 Euro (mindestens 5.000 Euro bar), seit dem GesRÄG 2023.
  • Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.
  • Firmenbuch-Eintragung als Entstehungsvoraussetzung.
  • Körperschaftsteuer 23 Prozent und Mindest-KÖSt 500 Euro pro Jahr – Details im Beitrag zur Körperschaftsteuer und im Körperschaftsteuer-Rechner.

Steuerlich und haftungsrechtlich stehen sich die beiden Formen also sehr nahe. Die Unterschiede liegen im Gesellschaftsrecht und in der Flexibilität.

Die Vorteile der FlexCo

Die FlexCo wurde vor allem für Start-ups und wachsende Unternehmen geschaffen. Ihre Kernneuerungen:

  • Unternehmenswert-Anteile: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mit einer eigenen Anteilsklasse am Unternehmenswert beteiligt werden – bis zu 25 Prozent des Stammkapitals. Diese Anteile sind am Gewinn und Erlös beteiligt, aber ohne die vollen Stimm- und Verwaltungsrechte, was Mitarbeiterbeteiligung deutlich erleichtert.
  • Einfachere Anteilsübertragung: Für die Übertragung von Geschäftsanteilen ist nicht mehr zwingend ein Notariatsakt nötig; die Übertragung kann unter erleichterten Formvorschriften (etwa durch Notar oder Rechtsanwalt errichtete Urkunde) erfolgen. Das senkt die Hürden bei Beteiligungsrunden.
  • Flexiblere Beschlussfassung: Umlaufbeschlüsse sind erleichtert möglich, auch ohne Zustimmung aller Gesellschafter zum Umlaufverfahren – praktisch bei vielen oder verstreuten Beteiligten.
  • Anteile ohne fixen Nennbetrag und weitere Gestaltungsmöglichkeiten, die dem AG-Recht angenähert sind.

Wann passt die klassische GmbH?

Die GmbH bleibt die bewährte Standardform. Sie passt gut, wenn:

  • ein kleiner, stabiler Gesellschafterkreis besteht,
  • keine breite Mitarbeiterbeteiligung geplant ist,
  • Beteiligungsverhältnisse selten wechseln und
  • man auf ein etabliertes, in der Praxis gut eingespieltes Regelwerk setzt.

Für den klassischen Familien- oder Ein-Personen-Betrieb bringt die FlexCo oft keinen Zusatznutzen – die zusätzlichen Gestaltungsoptionen bleiben dann ungenutzt. Grundlagen zur Gründung finden sich im Beitrag zur GmbH-Gründung.

Wann passt die FlexCo?

Die FlexCo spielt ihre Stärken aus, wenn:

  • Mitarbeiterbeteiligung über Unternehmenswert-Anteile ein Thema ist,
  • Investoren aufgenommen werden und häufig Anteile übertragen werden,
  • ein größerer oder wachsender Gesellschafterkreis flexible Beschlüsse braucht,
  • die Struktur auf Skalierung (Start-up, Wachstumsfinanzierung) ausgelegt ist.

Umgründungen zwischen den Formen sind möglich, verursachen aber Aufwand – ein Blick auf die längerfristige Struktur bei der Gründung spart spätere Kosten. Vertiefend zur neuen Rechtsform: der Beitrag zur Flexiblen Kapitalgesellschaft.

Kurzvergleich

  • Kapital: beide 10.000 Euro (5.000 Euro bar).
  • Haftung: beide beschränkt.
  • Steuer: beide 23 Prozent KÖSt, 500 Euro Mindest-KÖSt.
  • Mitarbeiterbeteiligung: GmbH umständlich – FlexCo mit Unternehmenswert-Anteilen bis 25 Prozent.
  • Anteilsübertragung: GmbH grundsätzlich Notariatsakt – FlexCo erleichtert.
  • Beschlüsse: GmbH klassische Generalversammlung – FlexCo erleichterte Umlaufbeschlüsse.

Häufige Fragen

Wie viel Kapital brauchen GmbH und FlexCo? Beide benötigen 10.000 Euro Mindeststammkapital, davon mindestens 5.000 Euro bar. In diesem Punkt gibt es seit dem GesRÄG 2023 keinen Unterschied.

Was sind Unternehmenswert-Anteile? Eine eigene Anteilsklasse der FlexCo für Mitarbeiterbeteiligung – bis zu 25 Prozent des Stammkapitals. Die Inhaber sind am Gewinn und Erlös beteiligt, haben aber eingeschränkte Verwaltungsrechte, was Mitarbeiterbeteiligung vereinfacht.

Für wen lohnt sich die FlexCo statt der GmbH? Vor allem für Start-ups und wachsende Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligung, Investoren und häufigen Anteilsübertragungen. Für kleine, stabile Gesellschafterkreise bleibt die klassische GmbH meist die einfachere Wahl.


Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen nach dem Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Beratung. Für die Rechtsformwahl ziehen Sie steuerliche und rechtliche Beratung sowie einen Notar bei.


Quellen: FlexKapGG · GesRÄG 2023 · GmbHG · WKO

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.