Rechner
Sachbezug-Rechner (Firmen-Pkw)
Berechnen Sie den monatlichen Sachbezug für die private Nutzung eines Dienstwagens. Der Satz richtet sich nach dem CO2-Wert; die Prozentsätze, Deckel und der CO2-Grenzwert sind editierbar.
⚠️ Werte 2026 laut BMF (Sachbezugswerteverordnung): 2 % / max. 960 €; 1,5 % / max. 720 € bei CO2 bis 126 g/km (Erstzulassung 2026, sinkt jährlich um 3 g/km); 0 % für Elektroautos (0 g CO2). Grenzwert und Sätze vor Verwendung prüfen und ggf. anpassen. Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.
So funktioniert die Berechnung
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss dafür einen Sachbezug versteuern — einen fiktiven Gehaltsbestandteil. Er beträgt einen Prozentsatz des Anschaffungswerts pro Monat, gedeckelt mit einem Höchstbetrag. Der Satz hängt vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ab.
| Fahrzeug | Satz / Monat | Deckel / Monat |
|---|---|---|
| CO2 über Grenzwert | 2 % des Anschaffungswerts | max. 960 € |
| CO2 bis Grenzwert (2026: 126 g/km) | 1,5 % des Anschaffungswerts | max. 720 € |
| Elektroauto (0 g CO2) | 0 % | kein Sachbezug |
Der CO2-Grenzwert für den reduzierten Satz sinkt jährlich um 3 g/km. Entscheidend ist die Erstzulassung: Qualifiziert sich ein Fahrzeug einmal für den niedrigeren Satz, bleibt dieser erhalten, auch wenn der Grenzwert später sinkt.
Häufige Fragen
Wie wird der Sachbezug für einen Firmen-Pkw berechnet?
Für die private Nutzung eines Firmenwagens sind grundsätzlich 2 % der Anschaffungskosten (inkl. Umsatzsteuer) pro Monat als Sachbezug anzusetzen, höchstens jedoch 960 Euro pro Monat. Bei geringem CO2-Ausstoß reduziert sich der Satz auf 1,5 % (max. 720 Euro). Für reine Elektroautos (0 g CO2) fällt kein Sachbezug an.
Ab welchem CO2-Wert gilt der reduzierte Satz von 1,5 %?
Für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert bis zum maßgeblichen Grenzwert (WLTP) gilt der reduzierte Satz von 1,5 %. Bei Erstzulassung 2026 liegt der Grenzwert bei 126 Gramm pro Kilometer. Der Grenzwert sinkt jährlich um 3 g/km (2027: 123 g/km, 2028: 120 g/km).
Warum ist der Sachbezug für Elektroautos 0 %?
Für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer — insbesondere reine Elektroautos — wird kein Sachbezug angesetzt. Das ist eine steuerliche Begünstigung zur Förderung emissionsfreier Fahrzeuge.
Zählt der Anschaffungswert brutto oder netto?
Maßgeblich sind die tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer (also der Bruttowert), inklusive Sonderausstattung. Rabatte mindern die Bemessungsgrundlage; bestimmte Zusatzausstattungen werden eingerechnet.
Quellen: BMF „Sachbezug Kraftfahrzeug" (bmf.gv.at) und Sachbezugswerteverordnung — Stand 2026: 2 %/960 €, 1,5 %/720 € bis 126 g/km CO2 (WLTP, Erstzulassung 2026), 0 % für Elektro-Kfz. CO2-Grenzwert sinkt jährlich um 3 g/km. Nachzulesen bei bmf.gv.at / ris.bka.gv.at.