Rechner
Kilometergeld-Rechner (Österreich)
Rechnen Sie das amtliche Kilometergeld für Dienst- und Geschäftsreisen mit dem eigenen Fahrzeug: gefahrene Kilometer mal amtlichem Satz. Die Sätze für 2026 sind voreingestellt und lassen sich überschreiben.
Amtliche Sätze gültig ab 1. Juli 2025 und weiterhin 2026: PKW 0,50 €/km, Motorräder und Motorfahrräder 0,25 €/km, Fahrrad 0,25 €/km, Mitfahrer 0,15 €/km. Quelle: BMF, bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/kilometergeld.html (geprüft 28.07.2026).
Hinweis: Das amtliche Kilometergeld ist für PKW auf höchstens 30.000 km pro Kalenderjahr begrenzt. Für die darüber hinausgehenden Kilometer wird in der Regel kein amtliches Kilometergeld mehr steuerfrei anerkannt.
Grundlage: § 26 Z 4 EStG / Reisegebührenvorschrift. Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.
So funktioniert die Berechnung
Das Kilometergeld ist eine Pauschale: Sie multiplizieren die betrieblich gefahrenen Kilometer mit dem amtlichen Satz. Mit dem eigenen PKW sind das 0,50 € je Kilometer. Wer eine mitbeförderte Person mitnimmt, erhält zusätzlich 0,15 € pro Person und Kilometer.
| Verkehrsmittel | Satz (ab 1.7.2025 / 2026) |
|---|---|
| PKW / Kombi | 0,50 €/km |
| Motorrad / Motorfahrrad | 0,25 €/km |
| Fahrrad | 0,25 €/km |
| Mitfahrer (je Person) | 0,15 €/km |
Das amtliche Kilometergeld kann für höchstens 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr (PKW) steuerfrei ausbezahlt werden. Es deckt sämtliche Fahrzeugkosten pauschal ab. Voraussetzung für die Anerkennung sind nachvollziehbare Aufzeichnungen, üblicherweise ein Fahrtenbuch. Ob im Einzelfall das Kilometergeld oder die tatsächlichen Kosten günstiger sind, klären Sie am besten mit Ihrer steuerlichen Vertretung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das amtliche Kilometergeld 2026?
Seit 1. Juli 2025 (und weiter für 2026) gilt: PKW 0,50 €/km, Motorräder und Motorfahrräder 0,25 €/km, Fahrrad 0,25 €/km und für jede mitbeförderte Person (Mitfahrer) 0,15 €/km. Die Sätze sind im Rechner voreingestellt, aber überschreibbar.
Für wie viele Kilometer kann ich Kilometergeld ansetzen?
Das amtliche Kilometergeld kann für höchstens 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlt werden (PKW). Fahren Sie mehr betrieblich, kommen ab dann in der Regel die tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten in Betracht.
Was deckt das Kilometergeld ab?
Das Kilometergeld gilt alle Kosten des Fahrzeugs pauschal ab: Wertverlust (Abschreibung), Treibstoff und Öl, Service und Reparaturen, Versicherung, Steuern sowie Zusatzausrüstung wie Winterreifen oder Schneeketten. Parkgebühren und Maut sind gesondert zu behandeln.
Muss ich ein Fahrtenbuch führen?
Für den Nachweis der betrieblich gefahrenen Kilometer wird üblicherweise ein Fahrtenbuch (Datum, Ziel, Zweck, Kilometerstand) verlangt. Ohne ausreichende Aufzeichnungen kann das Kilometergeld gestrichen werden.
Quellen: BMF, „Kilometergeld“, bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/kilometergeld.html (Sätze ab 1.7.2025, geprüft 28.07.2026); § 26 Z 4 EStG; WKO, wko.at. Nachzulesen bei bmf.gv.at / ris.bka.gv.at / wko.at.