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Rechner

Abfertigung-neu-Rechner (Österreich)

Schätzen Sie, wie viel Ihr Arbeitgeber in die betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) einzahlt: 1,53 % des Bruttoentgelts über die Dauer der Beschäftigung.

Sonderzahlungen (13./14. Gehalt)
Beitragssatz1,53 %
Beitrag pro Monat
Eingezahlte Beiträge gesamt

Rechtsgrundlage: § 6 BMSVG (Beitrag 1,53 %). Der Rechner zeigt die Einzahlung, nicht die spätere Auszahlung. Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.

So funktioniert die Berechnung

Seit dem „Abfertigung neu“-Modell (BMSVG, seit 1. Juli 2002) zahlt der Arbeitgeber laufend 1,53 % des Bruttoentgelts in eine betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) ein. Bemessungsgrundlage ist das gesamte Bruttoentgelt inklusive der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) — bei 14 Bezügen pro Jahr also das 14-Fache des Monatslohns. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses ist beitragsfrei.

RechenwegFormel
Beitrag pro MonatBrutto × 1,53 %
Beiträge über die Dauer (mit Sonderzahlungen)Brutto × 1,53 % × Monate × 14/12
Beiträge über die Dauer (ohne Sonderzahlungen)Brutto × 1,53 % × Monate

Einzahlung ist nicht Auszahlung

Wichtig: Dieser Rechner zeigt die eingezahlten Beiträge, nicht den späteren Auszahlungsbetrag. Die BV-Kasse veranlagt das Kapital am Markt; die tatsächliche Auszahlung hängt von der erzielten Rendite ab und variiert je nach Kasse und Laufzeit. Garantiert wird mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Kapitalgarantie). Ein Auszahlungsanspruch besteht in der Regel erst nach mindestens drei Einzahlungsjahren und bei bestimmten Beendigungsformen des Arbeitsverhältnisses.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt der Arbeitgeber in die Abfertigung neu ein?

Der Arbeitgeber zahlt laufend 1,53 % des monatlichen Bruttoentgelts in die betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) ein. Der Beitrag wird auch von den Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) berechnet. Der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses ist beitragsfrei; die Beitragspflicht beginnt ab dem zweiten Monat.

Ist die eingezahlte Summe gleich der späteren Auszahlung?

Nein. Der Rechner zeigt die eingezahlten Beiträge (1,53 % vom Brutto). Die BV-Kasse veranlagt dieses Geld; die tatsächliche Auszahlung hängt von der erzielten Rendite ab und kann höher oder niedriger als die reine Beitragssumme sein. Garantiert ist mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Kapitalgarantie).

Wann kann die Abfertigung neu ausgezahlt werden?

Ein Auszahlungsanspruch entsteht unter anderem bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern mindestens drei Einzahlungsjahre vorliegen und die Kündigung nicht durch den Arbeitnehmer selbst erfolgte. Alternativ kann das Guthaben in der Kasse belassen oder weiter angespart werden.

Gilt die Abfertigung neu auch für Selbstständige?

Ja, sinngemäß: Für neue Selbstständige (GSVG) gibt es die Selbstständigenvorsorge mit ebenfalls 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage, eingehoben über die SVS und weitergeleitet an eine BV-Kasse.

Quellen: § 6 BMSVG (Beitrag 1,53 %), WKO / USP (Abfertigung neu – betriebliche Vorsorgekasse). Nachzulesen bei ris.bka.gv.at / wko.at / usp.gv.at.