Zum Inhalt springen

Sozialversicherung

Geringfügige Beschäftigung in Österreich

Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr

Eine Beschäftigung gilt in Österreich als geringfügig, wenn das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese liegt 2026 bei 551,10 Euro brutto pro Monat und wurde – erstmals – gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht. Geringfügig Beschäftigte sind voll unfallversichert, aber nicht automatisch kranken- und pensionsversichert. Dieser Ratgeber erklärt Grenze, Abgaben und die freiwillige Selbstversicherung (Stand 2026).

Die Geringfügigkeitsgrenze 2026

Maßgeblich ist das monatliche Bruttoentgelt von 551,10 Euro. Wer regelmäßig darunter bleibt, ist geringfügig beschäftigt. Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) bleiben bei der monatlichen Betrachtung grundsätzlich außer Ansatz, können aber für die Beurteilung der Vollversicherung relevant werden. Aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2025 wurde die Grenze für 2026 stabil gehalten.

Was bedeutet geringfügig für die Versicherung?

Geringfügig Beschäftigte sind in der Unfallversicherung pflichtversichert, jedoch nicht automatisch in der Kranken- und Pensionsversicherung. Konkret heißt das:

  • Kranken- und Pensionsversicherung: kein automatischer Vollschutz – hier kann man sich freiwillig selbst versichern (siehe unten).
  • Mehrere geringfügige Jobs: Übersteigt die Summe aller Entgelte die Geringfügigkeitsgrenze, entsteht Vollversicherungspflicht. Die Beiträge werden dann über die ÖGK nachverrechnet.
  • Geringfügig neben Vollzeitjob: Auch hier kann eine Zusammenrechnung zur Pflichtversicherung führen.

Die Dienstgeberabgabe

Für Arbeitgeber gilt eine Besonderheit: Übersteigt die Summe der Entgelte aller bei ihm geringfügig Beschäftigten das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze, fällt die Dienstgeberabgabe (auch „pauschale Dienstgeberabgabe”) an. Sie soll verhindern, dass Vollzeitstellen in viele geringfügige Dienstverhältnisse zerlegt werden. Neben der Unfallversicherung sind für geringfügig Beschäftigte je nach Konstellation weitere lohnabhängige Abgaben zu prüfen.

Freiwillige Selbstversicherung

Wer geringfügig beschäftigt ist und dennoch Kranken- und Pensionsversicherungsschutz möchte, kann sich bei der ÖGK freiwillig selbst versichern (Opting-in). Der Beitrag beträgt 2026 monatlich 83,49 Euro und deckt Kranken- und Pensionsversicherung ab. Das kann sinnvoll sein, um Versicherungszeiten für die Pension zu erwerben und Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung zu haben.

Für Selbstständige: Abgrenzung beachten

Die Geringfügigkeitsgrenze aus dem ASVG betrifft unselbstständige Beschäftigung. Selbstständige zahlen ihre Sozialversicherung nach dem GSVG an die SVS mit eigenen Grenzen – interessanterweise entspricht die Mindestbeitragsgrundlage der SVS ebenfalls 551,10 Euro pro Monat. Wer neben einer Anstellung selbstständig tätig ist, sollte die Mehrfachversicherung im Auge behalten; Details erklärt unser Ratgeber zu den SVS-Beiträgen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026? Sie beträgt 551,10 Euro brutto pro Monat und wurde für 2026 nicht erhöht.

Was passiert bei mehreren geringfügigen Jobs? Übersteigt die Summe der Entgelte die Geringfügigkeitsgrenze, entsteht Vollversicherungspflicht in der Kranken- und Pensionsversicherung. Die Beiträge werden von der ÖGK nachverrechnet.

Kann ich mich als geringfügig Beschäftigte freiwillig versichern? Ja. Über die ÖGK ist 2026 eine Selbstversicherung in Kranken- und Pensionsversicherung um 83,49 Euro pro Monat möglich.


Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen nach dem Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte zur Versicherung erteilt die ÖGK bzw. SVS.


Quellen: ASVG · ÖGK · WKO · USP

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.