Vorlage
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Vorlage (Österreich)
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Erfassen Sie beide Seiten — Gewinn oder Verlust wird automatisch berechnet. Danach als PDF speichern oder drucken.
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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), § 19 EStG (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Die amtliche Aufgliederung erfolgt in der Beilage E1a über FinanzOnline.
Wie funktioniert die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Der Gewinn (oder Verlust) ergibt sich schlicht aus der Differenz:
- Betriebseinnahmen — alle betrieblich veranlassten Zuflüsse (Erlöse, Honorare, sonstige Einnahmen)
- abzüglich Betriebsausgaben — betrieblich veranlasste Abflüsse wie Wareneinsatz, Miete, KFZ/Kilometergeld, Abschreibung/AfA, SVS-Beiträge, Bürokosten und Sonstiges
- = Gewinn oder Verlust des Zeitraums
Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 19 EStG: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung, nicht der Zeitpunkt der Leistung oder Rechnung. Ausnahmen bestehen etwa bei der Abschreibung von Anlagevermögen (verteilt über die Nutzungsdauer) sowie bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen rund um den Jahreswechsel.
Häufige Fragen
Was ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Der Gewinn ergibt sich aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 19 EStG: Maßgeblich ist der tatsächliche Zahlungsfluss, nicht der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung.
Wer darf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nutzen?
Die EAR steht Unternehmerinnen und Unternehmern offen, die nicht rechnungslegungspflichtig sind (etwa Freiberufler oder Betriebe unterhalb der Umsatzgrenzen des § 189 UGB) und auch nicht freiwillig Bücher führen. Wer buchführungspflichtig ist, ermittelt den Gewinn dagegen durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung).
Ersetzt diese Vorlage die amtliche Beilage E1a?
Nein. Die amtliche Aufgliederung erfolgt in der Beilage E1a (für kleine Betriebe E1a-K), die als Teil der Einkommensteuererklärung E1 über FinanzOnline übermittelt wird. Diese Vorlage ist eine Aufstellungshilfe, mit der Sie Einnahmen und Ausgaben strukturiert erfassen und den Gewinn oder Verlust überschlagen können.
Was zählt zu den typischen Betriebsausgaben?
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind — etwa Wareneinsatz, Miete, KFZ-Kosten bzw. Kilometergeld, Abschreibung (AfA), SVS-Beiträge, Büro- und Materialkosten. Privat veranlasste Aufwendungen dürfen nicht abgezogen werden; bei gemischter Nutzung ist ein betrieblicher Anteil zu schätzen.
Quellen: § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), § 19 EStG (Zufluss-Abfluss-Prinzip), Beilage E1a. Nachzulesen bei ris.bka.gv.at, wko.at und usp.gv.at.