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Steuern

Registrierkassenpflicht in Österreich

Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr

Wer Bargeld einnimmt, muss in Österreich ab bestimmten Grenzen eine manipulationssichere Registrierkasse führen. Die Pflicht greift, sobald ein Betrieb mehr als 15.000 Euro Jahresumsatz UND mehr als 7.500 Euro Barumsätze im Jahr erzielt – beide Grenzen müssen überschritten sein. Unabhängig davon gilt für praktisch jede Barzahlung die Belegerteilungspflicht. Dieser Ratgeber erklärt Grenzen, Ausnahmen und die technischen Anforderungen (Stand 2026).

Die zwei Grenzen: 15.000 und 7.500 Euro

Die Registrierkassenpflicht entsteht, wenn kumulativ

  • der Jahresumsatz je Betrieb 15.000 Euro übersteigt und
  • die Barumsätze dieses Betriebs 7.500 Euro im Jahr übersteigen.

Als Barumsatz zählen nicht nur Scheine und Münzen, sondern auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort sowie andere bargeldnahe Formen. Erst wenn beide Schwellen gerissen sind, muss ab dem viertfolgenden Monatsbeginn eine Registrierkasse im Einsatz sein.

Belegerteilungspflicht gilt immer

Getrennt von der Kassenpflicht besteht die Belegerteilungspflicht: Für jede Barzahlung ist ein Beleg zu erstellen und der Kundschaft auszuhändigen; die Kundin oder der Kunde soll den Beleg entgegennehmen. Diese Pflicht gilt auch unterhalb der 15.000-/7.500-Euro-Grenzen, also selbst dann, wenn keine Registrierkasse nötig ist. Der Beleg muss Mindestangaben enthalten (u. a. Unternehmen, fortlaufende Nummer, Datum, Menge/Art, Betrag). Die Systematik der Rechnungsangaben zeigt der Beitrag zu den Pflichtangaben einer Rechnung.

Kalte-Hände-Regel

Für Umsätze, die im Freien und nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumen erzielt werden – etwa mobile Marktstände oder Verkauf von Tür zu Tür –, gilt die erleichterte Kalte-Hände-Regel: Statt Einzelaufzeichnung ist eine vereinfachte Losungsermittlung (Kassasturz) zulässig, und es besteht keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Die zugehörige Umsatzgrenze wurde zum 1. Jänner 2026 von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben. Wer die genaue Anwendbarkeit prüfen will, klärt das am besten mit dem BMF oder der Steuerberatung.

Signatureinheit und Manipulationsschutz

Eine gesetzeskonforme Registrierkasse nach der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) muss über eine Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit verfügen. Jeder Barumsatz wird signiert und über einen fortlaufenden, verketteten Datensatz gegen nachträgliche Manipulation gesichert. Dazu gehören insbesondere:

  • die Registrierung der Kasse und der Signatureinheit über FinanzOnline;
  • der Startbeleg bei Inbetriebnahme;
  • der Monatsbeleg zum Monatsende und der Jahresbeleg (Monatsbeleg Dezember), der zusätzlich zu prüfen ist;
  • der QR-Code auf jedem Beleg.

Was bei Verstößen droht

Wird die Kassen- oder Belegpflicht missachtet, drohen finanzstrafrechtliche Folgen; zudem kann die Behörde die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung anzweifeln und Umsätze schätzen. Die Investition in eine konforme Kassenlösung ist damit auch ein Schutz der eigenen Aufzeichnungen.

Häufige Fragen

Ab wann brauche ich eine Registrierkasse? Sobald der Jahresumsatz je Betrieb 15.000 Euro und die Barumsätze 7.500 Euro übersteigen – beide Grenzen müssen erreicht sein. Wird nur eine überschritten, besteht keine Kassenpflicht.

Muss ich auch ohne Registrierkasse Belege ausstellen? Ja. Die Belegerteilungspflicht gilt für jede Barzahlung unabhängig von der Kassenpflicht. Nur unter der Kalte-Hände-Regel (bis 45.000 Euro, im Freien) entfällt sie.

Was ist die Signatureinheit? Ein Sicherheitsmodul, das jeden Barumsatz signiert und verkettet, damit Aufzeichnungen nicht unbemerkt geändert werden können. Kasse und Einheit sind über FinanzOnline zu registrieren.


Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen nach dem Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. das BMF.


Quellen: § 131b BAO · RKSV · WKO · BMF

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.