Steuern
Körperschaftsteuer (KÖSt) in Österreich
Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr
Kapitalgesellschaften zahlen in Österreich Körperschaftsteuer (KÖSt) von 23 Prozent auf ihren Gewinn – dieser Satz gilt seit 2024. Unabhängig vom Ergebnis fällt eine Mindestkörperschaftsteuer von 500 Euro pro Jahr an (GmbH und FlexCo). Wird Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet, kommt zusätzlich 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer (KESt) dazu. Dieser Ratgeber erklärt Bemessung, Sätze und die zweistufige Belastung – Stand 2026.
Der Steuersatz: 23 Prozent
Der KÖSt-Satz wurde in zwei Schritten gesenkt: von 25 Prozent (bis 2022) auf 24 Prozent (2023) und schließlich auf 23 Prozent ab 2024. Wer noch mit 25 Prozent rechnet, ist zwei Reformen im Rückstand.
Der Satz ist im Unterschied zur Einkommensteuer linear: Es gibt keine Progression und keinen Grundfreibetrag. Jeder Euro steuerpflichtiges Einkommen wird mit 23 Prozent belastet – ob der Gewinn 5.000 oder 500.000 Euro beträgt.
Wer die Belastung für ein konkretes Ergebnis durchrechnen will, kann den Körperschaftsteuer-Rechner nutzen.
Wer zahlt KÖSt?
Der KÖSt unterliegen juristische Personen – vor allem die GmbH, die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) und die Aktiengesellschaft. Das Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie OG oder KG zahlen dagegen keine KÖSt: Deren Gewinn wird direkt bei den Beteiligten mit Einkommensteuer erfasst.
Die Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage ist das steuerpflichtige Einkommen der Gesellschaft, also der nach unternehmens- und steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte Gewinn. Vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss ausgehend werden steuerliche Korrekturen vorgenommen: nicht abzugsfähige Aufwendungen werden hinzugerechnet, steuerfreie Erträge gekürzt.
Ein wichtiges Prinzip ist das Trennungsprinzip: Die Gesellschaft ist ein eigenes Steuersubjekt, getrennt vom Gesellschafter. Ein angemessenes Geschäftsführergehalt mindert daher als Betriebsausgabe den Gewinn der GmbH – es unterliegt dann aber der Lohn- bzw. Einkommensteuer beim Empfänger.
Die Mindestkörperschaftsteuer
Auch wenn eine Kapitalgesellschaft Verlust schreibt oder ruht, fällt eine Mindest-KÖSt an. Sie beträgt für GmbH und FlexCo einheitlich 500 Euro pro Jahr (125 Euro pro Quartal), seit die Kapitaluntergrenze mit dem GesRÄG 2023 auf 10.000 Euro gesenkt wurde.
Die Mindest-KÖSt ist kein verlorener Betrag: Sie wird als Vorauszahlung geführt und in Gewinnjahren auf die tatsächliche KÖSt angerechnet. Für die Aktiengesellschaft gelten höhere Mindestbeträge.
Zweite Stufe: KESt auf Ausschüttungen
Die 23 Prozent KÖSt sind nur die erste Stufe. Solange der Gewinn im Unternehmen bleibt (thesauriert wird), bleibt es bei dieser Belastung. Wird der Gewinn dagegen an eine natürliche Person als Gesellschafter ausgeschüttet, fällt darauf 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer (KESt) an.
Rechnerisch ergibt sich damit eine Gesamtbelastung von rund 45,6 Prozent des ursprünglichen Gewinns: Von 100 Euro Gewinn verbleiben nach 23 Prozent KÖSt 77 Euro; davon gehen 27,5 Prozent KESt ab, es bleiben rund 55,8 Euro. Die KESt wird von der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten und abgeführt; sie wirkt für die Privatperson grundsätzlich endbesteuernd.
Diese Zweistufigkeit ist bei der Rechtsformwahl zentral: Wer laufend das gesamte Ergebnis privat entnimmt, verliert den Thesaurierungsvorteil der Kapitalgesellschaft. Zum Vergleich mit dem Einzelunternehmen lohnt ein Blick auf den Einkommensteuer-Rechner.
Erklärung und Vorauszahlungen
Die KÖSt wird jährlich veranlagt. Das Finanzamt setzt auf Basis der Erklärung Vorauszahlungen fest, die vierteljährlich (15. Februar, Mai, August, November) zu leisten sind. In den ersten Jahren orientieren sich diese oft an der Mindest-KÖSt und werden später an das tatsächliche Ergebnis angepasst.
Die Buchführung einer Kapitalgesellschaft erfolgt verpflichtend nach den Regeln der doppelten Buchführung (Bilanzierung). Für Rechnungen an Kunden gilt: Wer eine Leistung ohne Gewerbeschein oder als Freiberufler abrechnet, nutzt eine Honorarnote; die GmbH stellt reguläre Ausgangsrechnungen mit UID aus.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026? Der KÖSt-Satz beträgt 23 Prozent des steuerpflichtigen Gewinns. Dieser Satz gilt seit 2024 und ist – anders als die Einkommensteuer – linear, ohne Progression und ohne Freibetrag.
Was ist die Mindest-KÖSt und wann fällt sie an? Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt für GmbH und FlexCo 500 Euro pro Jahr (125 Euro je Quartal). Sie fällt auch bei Verlust oder ruhendem Betrieb an, wird aber auf spätere Gewinne angerechnet.
Wird der Gewinn doppelt besteuert? Auf Ebene der Gesellschaft fallen 23 Prozent KÖSt an; bei Ausschüttung an eine Privatperson zusätzlich 27,5 Prozent KESt. Zusammen ergibt das rund 45,6 Prozent. Bleibt der Gewinn im Unternehmen, bleibt es vorerst bei 23 Prozent.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen nach dem Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Beratung. Für die steuerliche Gestaltung Ihrer Gesellschaft ziehen Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bei.
Quellen: § 22 KStG · § 24 KStG · § 27a EStG · WKO · BMF