Vorlage
Kleinunternehmer-Rechnung (Österreich)
Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer für Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Positionen eintragen — die Gesamtsumme wird automatisch berechnet, der Befreiungshinweis ist bereits enthalten. Danach als PDF speichern oder drucken.
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Rechnung
Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmer), § 11 UStG (Rechnungsangaben).
Angaben auf einer Kleinunternehmer-Rechnung
Auch ohne Umsatzsteuer gelten die Grundangaben nach § 11 UStG — nur der Steuerausweis wird durch den Befreiungshinweis ersetzt:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift der Empfängerin oder des Empfängers
- fortlaufende Nummer und Ausstellungsdatum
- Menge und Art der Leistung sowie der Leistungszeitraum
- der Rechnungsbetrag ohne gesonderte Umsatzsteuer
- der Hinweis: „Umsatzsteuerbefreit — Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.“
Häufige Fragen
Welcher Hinweis muss auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?
Auf eine Rechnung ohne Umsatzsteuer gehört der Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: „Umsatzsteuerbefreit — Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.“ Ohne diesen Hinweis fehlt eine Pflichtangabe.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine UID?
Für rein inländische Leistungen grundsätzlich nicht, weil keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und kein Vorsteuerabzug besteht. Eine UID kann aber in Sonderfällen nötig werden, etwa bei bestimmten grenzüberschreitenden Leistungen oder beim Überschreiten der Erwerbsschwelle.
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze?
Seit 2025 liegt die Umsatzgrenze bei 55.000 Euro Jahresumsatz; eine Toleranz von 10 % bis zum Jahresende ist möglich. Wird die Grenze überschritten, entfällt die Befreiung.
Darf ich Umsatzsteuer trotzdem ausweisen?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, darf keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Ein versehentlicher Ausweis würde kraft Rechnung geschuldet. Deshalb enthält diese Vorlage keine USt-Spalte.
Quellen: § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung, Grenze 55.000 € seit 2025), § 11 UStG (Rechnungsangaben). Nachzulesen bei ris.bka.gv.at, wko.at und usp.gv.at.