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Vorlage

Kleinbetragsrechnung Vorlage (Österreich)

Die Kleinbetragsrechnung ist die vereinfachte Rechnung bis 400 Euro brutto nach § 11 Abs. 6 UStG. Füllen Sie die Positionen aus — der Bruttobetrag wird automatisch berechnet und Sie werden gewarnt, sobald die 400-Euro-Grenze überschritten wird. Danach als PDF speichern oder drucken.

Aussteller

Eckdaten

Positionen

Menge / Art der LeistungMengeBruttopreis (€)

Entgelt und Steuer dürfen bei der Kleinbetragsrechnung in einer Summe (brutto) angegeben werden.

Vorschau

Name / Firma
Datum

Rechnung (Kleinbetragsrechnung)

Vereinfachte Rechnung gemäß § 11 Abs. 6 UStG

Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 6 UStG (Kleinbetragsrechnung bis 400 € brutto), § 11 UStG (Rechnungsangaben).

Vereinfachte Pflichtangaben (§ 11 Abs. 6 UStG)

Bei einer Kleinbetragsrechnung — Gesamtbetrag bis 400 Euro inklusive Umsatzsteuer — genügen reduzierte Angaben:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Aussteller)
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Ware oder der Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag)
  • der anzuwendende Steuersatz (z. B. 20 %, 13 % oder 10 %)

Es entfallen also die Angaben zur Empfängerin oder zum Empfänger, die UID-Nummer, die fortlaufende Rechnungsnummer sowie der getrennte Ausweis von Nettoentgelt und Steuerbetrag. Wichtig: Der Steuersatz muss trotzdem angegeben werden — fehlt er oder ist er falsch, kann der Vorsteuerabzug verloren gehen.

Übersteigt der Gesamtbetrag 400 Euro brutto, ist eine vollständige Rechnung nach § 11 UStG mit sämtlichen Pflichtangaben notwendig.

Häufige Fragen

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Eine Kleinbetragsrechnung ist eine vereinfachte Rechnung nach § 11 Abs. 6 UStG. Sie darf ausgestellt werden, wenn der Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer 400 Euro brutto nicht übersteigt. Für sie gelten reduzierte Pflichtangaben.

Welche Angaben muss eine Kleinbetragsrechnung enthalten?

Erforderlich sind: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Aussteller), das Ausstellungsdatum, Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der Leistung, das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag) sowie der anzuwendende Steuersatz. Fehlt der Steuersatz oder ist er falsch, kann der Vorsteuerabzug verloren gehen.

Was entfällt gegenüber einer normalen Rechnung?

Bei der Kleinbetragsrechnung entfallen die Angaben zum Empfänger (Name und Anschrift), die UID-Nummer, die fortlaufende Rechnungsnummer sowie die getrennte Ausweisung von Nettoentgelt und Steuerbetrag. Entgelt und Steuer dürfen in einer Summe angegeben werden.

Was gilt ab 400 Euro brutto?

Übersteigt der Gesamtbetrag 400 Euro inklusive Umsatzsteuer, ist eine vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG erforderlich — mit Empfängerdaten, fortlaufender Nummer und getrenntem Ausweis von Entgelt und Steuerbetrag. Diese Vorlage weist Sie darauf hin, sobald die Summe 400 Euro überschreitet.

Quellen: § 11 Abs. 6 UStG (Kleinbetragsrechnung, Grenze 400 € brutto), § 11 UStG (Rechnungsmerkmale). Nachzulesen bei ris.bka.gv.at, wko.at und usp.gv.at.